Landesvorstand
Der Vorstand der Landesgruppe Bayern besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden und dem Landesgeschäftsführer.
Der Landesgruppenvorstand führt die Geschäfte der Landesgruppe und koordiniert die Tätigkeit der Bezirksgruppen, wenn es das Interesse der Vereinigung auf Landesebene erfordert.
Er bereitet die Anträge für die Landesdelegiertenversammlung oder die Landesmitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse durch.
Die Landesdelegiertenversammlung oder die Landesmitgliederversammlung beschließen bis zum 15. April des betreffenden Jahres jeweils auf die Dauer von 4 Jahren die Wahl des Landesgruppenvorstandes.